Grundsätzlich müssen Heilpraktikerleistungen privat bezahlt werden, d. h. gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten nicht.
Für Selbstzahler gelten folgende Sätze:
Anamnese (ausführliches Erstgespräch, Fallaufnahme mit Untersuchung, 90 min) – 110,- Euro
Folgebehandlung/ Beratung (60 min) 75,- Euro
Kurze Rücksprache/Telefonat (bis zu 30 min) 40,- Euro
Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung. Eine Mehrwertsteuer fällt nicht an.
Hausbesuche berechne ich je nach Aufwand. Die Kosten für verordnete Arzneimittel müssen selbst getragen werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht wahrgenommene Termine voll in Rechnung gestellt werden, wenn Sie nicht mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt wurden.
Private Versicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für mein Honorar und die Arzneimittel zu einem bestimmten Prozentsatz und bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag, der recht unterschiedlich sein kann. Ein weiterer Unterschied ist die Frage, ob Leistungen nach dem oberen oder unteren Satz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) erstattet werden. Derzeit gibt es recht gute Angebote, die Sie leicht recherchieren können. Zudem können Sie Aufwendungen für Ihre Gesundheitskosten gem. § 33 Einkommenssteuergesetz steuerlich absetzen.
Wenn Sie privat versichert sind, rechne ich meine Tätigkeit grundsätzlich nach der Gebührenordnung ab. Sie können meine Rechnung dann zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen. Bitte beachten Sie, dass diese in der Regel nicht den vollen Rechnungsbetrag abdeckt.
Meine Dienstleistungen bringen Ihnen folgende Vorteile:
- ganzheitliche, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Therapieansätze – gern auf Wunsch auch in Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt
- eine schnelle und individuelle Terminierung – ohne lange Wartezeiten
- individuelle und fächerübergreifende Herangehensweise
- Diskretion und Vertraulichkeit. Wenn Sie nicht über eine Krankenkasse abrechnen, bekommen Versicherungen, die von Ihnen oftmals die Offenlegung Ihrer Gesundheitsdaten fordern (z.B. bei Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen) keinerlei Daten von mir.
- Hausbesuche und ggfs. Wochenendtermine nach Absprache
Alles, was im Rahmen der Behandlung passiert, unterliegt der Schweigepflicht und wird vertraulich behandelt. Es werden grundsätzlich keine Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben.